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Vereinfachung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude

Die langfristige Zielsetzung der Erreichung eines „nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes“ macht es notwendig, die Klimawirksamkeit im Gebäudebereich transparenter aufzuzeigen.

Das bisherige Anforderungssystem stößt dabei mit seinen Kenngrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust an seine Grenzen, da der Primärenergiebedarf nicht die eigentliche Zielgröße der Klimawirksamkeit abbildet. Zudem bilden die aktuelle Nebenanforderung des Transmissionswärmeverlustes (Wohngebäude (WG)) bzw. des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ū (Nichtwohngebäude (NWG)) u.a. die Lüftung mit Wärmerückgewinnung nicht sinnvoll ab. Weiterhin wird mit dem Referenzgebäudeverfahren kein Anreiz für kompaktes und energiesparendes Bauen gesetzt.

Im Projekt werden mögliche Anpassungen der Parameteranforderungen innerhalb des Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet und verglichen, um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorzubereiten.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Prof. Dr. Stefan Klinski
Guidehouse Energy Germany GmbH

Publikationen