Spenden

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand - Analyse und Weiterentwicklung der Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Die vorliegende Studie betrachtet die nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2023 entstandene Rechtslage für den Tausch von Heizungsanlagen in vermieteten Gebäuden, einschließlich des Umstiegs auf Wärmelieferungen. Sie nimmt die insoweit relevanten Vorschriften des Wohnungsmietrechts und des für Mietverhältnisse geltenden Nebenkostenrechts in den Blick. Analysiert werden die rechtlichen und ökonomischen Hemmnisse für die praktische Umsetzung der Vorgabe, beim Einbau neuer Heizungsanlagen mindestens 65 % erneuerbare Wärme zu verwenden (§ 71 GEG).

Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage erarbeitet. Ziel ist es dabei, zu Regelungen zu kommen, welche erstens die Umsetzung der 65 %-Erneuerbare-Wärme-Vorgabe erleichtern, hierfür zweitens auf der Seite der Vermietenden Anreize bieten, drittens zugleich die Mietenden vor unangemessen hohen Belastungen schützen und viertens auf Basis der geltenden Regelungssystematik umsetzbar sind. Dabei werden insbesondere einige Änderungen bei der mietrechtlichen Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die rechtliche Behandlung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Elisabeth Mersini

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Prof. Dr. Stefan Klinski