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Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer – gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts ist es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten.

Hierbei wird die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreter*innen der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer werden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG)
Prof. Dr. Stefan Klinski

Projektwebseite