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Final Report + Annexes

Adaptation to scientific and technical progress under the RoHS Directive

Die EU-Richtlinie zur beschränkten Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS - Restriction of Hazardous Substances - Richtlinie) ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Sie regelt das Verbot der Substanzen Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom und bestimmter bromierter Flammschutzmittel (PBB und PBDE). Unternehmen haben die Möglichkeit eine Ausnahme bezüglich der Stoffverbote bei der EU Kommission zu beantragen. Diese hat das Öko-Institut ein Jahr vor Inkrafttreten der Richtlinie mit der Begutachtung der Ausnahmeanträge beauftragt.

Der Auftrag des Öko-Instituts bestand darin, einzelne Anträge im Hinblick auf eine ausreichend fundierte Begründung genau zu prüfen. Die Grundlage dieser Prüfung ist in Artikel 5 (1) (b) der RoHS-Richtlinie enthalten: danach ist eine Ausnahme nur dann begründet, wenn ein Substitut mehr Schaden für Umwelt, menschliche Gesundheit und Verbraucherschutz hervorruft, als die Verwendung einer oder mehrerer der verbotenen Substanzen. Eine Ausnahme kann ebenso begründet sein, wenn es für die Verwendung der verbotenen Substanzen keine technische Alternativen gibt, die die gleiche Funktionalität des Produktes gewährleisten.

Im Anschluss an die Prüfung der Anträge, hat das Öko-Institut der Europäischen Kommission eine Empfehlung gegeben, wonach der Antrag abzulehnen oder anzunehmen sei. Diese Empfehlungen sowie die dazugehörigen ausführlichen Begründungen, sind im Endbericht enthalten, der unter folgendem Link einzusehen ist: http://ec.europa.eu/environment/waste/weee_index.htm