Analyse unterschiedlicher Ansätze zur Festlegung der Ausschreibungsmengen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 (EEG 2016)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der zentrale Finanzierungsmechanismus für den Ausbau der Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien, soll im Jahr 2016 erneut überarbeitet werden. Zentraler Punkt dabei ist die Umstellung des Systems auf Ausschreibungen, in denen die Vergütungshöhe für neue EEG-Anlagen ermittelt werden soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hier ein komplexes Verfahren vorgeschlagen, mit dem die jährlich auszuschreibenden Kapazitäten für Windkraftwerke an Land ermittelt werden sollen. Das Öko-Institut hat in einer Kurzstudie für das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dieses Verfahren näher analysiert. Bei Umsetzung des vorgeschlagenen Verfahren drohen erheblichen Diskontinuitäten für den Ausbau der Windenergie als bei weitem kostengünstigster erneuerbaren Erzeugungsoption, die Senkung der EEG-Umlage durch eine Verringerung des Windkraftausbaus bleibt deshalb auch gering. Gleichzeitig droht bei einer Dämpfung des Ausbaus der Windstromerzeugung die Gefahr, dass Deutschland das mit der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie gesetzte, rechtlich bindende Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energie auf 18% des Bruttoendenergieverbrauchs zu verfehlt.