Begrenzung der Umlagemöglichkeit der Kosten eines Brennstoff- Emissionshandels auf Mieter*innen - Kurzstudie
Durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr geschaffen. Dieser startet im Januar 2021 mit einem CO2-Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne, der dann schrittweise ansteigt. Als begleitende Maßnahme ist im „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung vorgesehen, Änderungen im Mietrecht zu prüfen, die zu einer begrenzten Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung führen. Hierdurch entstehe eine doppelte Anreizwirkung: „Für Mieter zu energieeffizientem Verhalten und für Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen.“ Vor diesem Hintergrund sind die Autor*innen vom BMU beauftragt worden, eine entsprechende Begrenzung der Umlagefähigkeit zu prüfen sowie Berechnungen für beispielhafte Typhaushalte durchzuführen.