Berücksichtigung von Meeresschutzbelangen nach Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bei bergrechtlichen Vorhaben
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EU; MSRL) verpflichtet Deutschland, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten. Das Gutachten untersucht, inwieweit Vorgaben für die Genehmigung und Durchführung von marinen Bergbauvorhaben die Ziele der MSRL berücksichtigen. Eine ausführliche Analyse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften untersucht die planerischen und normativen Anknüpfungspunkte zur Berücksichtigung von Meeressschutzbelangen für die jeweils einzuholenden Zulassungen und Entscheidungen. Um die Erfahrung aus der Verwaltungspraxis mit zu berücksichtigen, sind qualitative Interviews mit Expert*innen der betroffenen Behörden geführt worden.