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Braunkohleausstieg NRW: Welche Abbaumengen sind energiewirtschaftlich notwendig und klimapolitisch möglich?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 28. März 2014 angekündigt, bis 2015 eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik vorzulegen und dabei die zukünftige Tagebaufläche für den Tagebau Garzweiler zu verkleinern. Für die Festlegung neuer Abbaugrenzen ist zu klären, welche Braunkohlemengen energiewirtschaftlich noch notwendig und klimapolitisch noch möglich sind.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland sektorübergrei-fend bis 2020 um 40 % zu senken und eine Reduktion von 80-95% bis 2050 gegenüber 1990 zu erreichen (Bundesregierung 2011). Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Januar 2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlich festgeschriebenen Klimaschutzzielen verab-schiedet (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes). Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissi-onen in Nordrhein-Westfalen soll danach bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verrin-gert werden.

Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Ziele für die Festlegung neuer Abbaugrenzen haben. Im Rahmen dieser Untersuchung werden verschiedene Studien ausgewertet, die ange-sichts der genannten Ziele auf Bundesebene zeigen, wie der Strombedarf zukünftig gedeckt wer-den kann und welche Rolle die Braunkohleerzeugung dabei spielen kann.