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Update 2024

Compliance unter der EU-Klimaschutzverordnung

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In diesem Papier wird ein Überblick über die zeitlichen Abläufe der Compliance unter der EU-Klimaschutzverordnung gegeben. Von vordringlicher Notwendigkeit ist die konsequente und kontinuierliche Emissionsreduktion in den betroffenen Sektoren, damit die kostenfrei zur Verfügung gestellten Emissionszuweisungen in den Jahren 2021-2030 idealerweise zur Deckung der Emissionen ausreichen und die gesetzten Klimaschutzziele erreicht werden. Der Zeitraum für die Überprüfung der Compliance (Compliance-Prozess) in den Jahren 2028 und 2033 ist sehr eng gesetzt, siehe dazu Abbildung 1-1. Diese kurze Frist dient vor allem der Eintragung in das Register und lässt kaum Zeit für abstimmende Prozesse, weder innerhalb der Mitgliedsstaaten noch zwischen ihnen. Maßnahmen zur Deckung einer sich abzeichnenden Lücke sollten jährlich – so früh wie möglich – geplant und ggf. mit anderen Mitgliedssaaten ausgehandelt werden. Dies ist auch wegen der derzeit zu erwartenden angespannten Nachfragesituation an Emissionszuweisungen notwendig, unterstreicht aber nochmals die Notwendigkeit der inländischen Emissionsreduktion.