Das Wind- und Solarenergie- Ausbaugesetz. Quantitative Bewertung der Mengen- und Kostengerüste
Mit dem heute erreichten Entwicklungs- und Kostenstand der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie ist es sinnvoll, die zukünftig errichteten Anlagen über ein separates System zu finanzieren, das sehr viel klarer als das heutige EEG als Element eines zukünftigen Strommarktdesign eingeordnet werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag eines Wind- und Solarausbaugesetzes entwickelt worden. Mit diesem Gesetz soll für ab 2023 in Betrieb gehende Wind- und Solaranlagen die Lücke zwischen den im Strommarkt erzielbaren Erträgen und einem wettbewerblich ermittelten Referenzpreis geschlossen werden und der Finanzierungsbedarf über eine separate Umlage abgedeckt werden soll.
Ziel der hier vorgelegten Untersuchung ist es, ein solches Finanzierungsinstrument im Kontext eines ambitionieten Pfades zur Erreichung von Klimaneutralität mit Blick auf Stromerzeugungsmengen, Differenzkosten und resultierende Umlagen einzuordnen.