Der Transparenzrahmen unter dem Übereinkommen von Paris - Konsequenzen für die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz
Der Art. 13 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) etabliert als ein Kernelement einen erweiterten Transparenzrahmen, der alle Vertragsstaaten zu einer Berichterstattung zu Treibhausgasemission, Klimaschutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen unter der Nutzung gemeinsamer Berichterstattungsregeln verpflichtet. Die COP 2018 in Katowice hat mit den Modalitäten, Prozeduren und Richtlinien (MPG) diese gemeinsamen Berichterstattungsregeln verabschiedet. Der Abschlussbericht analysiert die MPGs im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die nationale Umsetzung in Deutschland und die Nutzbarkeit der durch die Vertragsstaaten bereitgestellten Informationen im Hinblick auf die Ziele und den Geist des Art. 13 ÜvP untersucht.