Does the Effort Sharing Regulation require sufficient emission reductions to meet the EU 2030 target?
Ziel der Studie ist es, den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) mit den Verhandlungspositionen des Europäischen Rats und des Europaparlaments zu vergleichen und zu bewerten. Die ESR legt die Rahmenbedingungen für die Begrenzung der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2021?2030 der nicht vom EU Emissionshandel erfassten Sektoren fest. Die Regierungschefs der Mitgliedsländer der EU haben vorgegeben, dass die ESR im Jahr 2030 eine Reduktion der THG-Emissionen um 30 % gegenüber dem Jahr 2005 erreichen soll. Das ist gleichzeitig der Beitrag der betroffenen Sektoren zu dem Klimaschutzziel der EU unter der Klimarahmenkonvention, mit dem sich die EU zu einer Reduktion von mindestens 40 % unter den THG?Emissionen von 1990 verpflichtet hat.
Die Vorschläge des Rats und der Kommission könnten zu einer Verfehlung des 30 %?Ziels um 4,5 Prozentpunkte führen. Eine Reduktion der kumulierten Emissionen der betroffenen Sektoren zwischen 2021 und 2030 um nur 0,5 % gegenüber der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Referenzentwicklung würde dafür reichen. Die Position des Parlaments würde die Lücke zwischen dem erwarteten Emissionsniveau in 2030 und dem ESR?Ziel auf 1,5 Prozentpunkte reduzieren. Um dies zu erreichen, müssten die Emissionen in der Periode 2021?2030 insgesamt um 2,5 % sinken.