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Ratgeber für Energiespar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften

Energiespar-Contracting als Beitrag zu Klimaschutz und Kostensenkung

  • Dieter Seifried
  • A. Agricola

Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen (Contractor oder auch Energiesparpartner) und einem Gebäudeeigner (Auftraggeber). Der Contractor führt in dem Gebäude Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen, also über die reduzierten Energiekosten des Gebäudes, vergüten. Der Gebäudeeigner muss nicht investieren, trägt kein Risiko und ist trotzdem an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt. Im Unterschied zum Anlagen-Contracting umfasst das Energiespar-Contracting Maßnahmen, die hinter dem Zähler ansetzen, also alle Maßnahmen, die den Verbrauch von Wärme oder Strom reduzieren.

Häufig werden auch Maßnahmen zur Wassereinsparung in die Konzepte einbezogen. Beim Anlagen- Contracting bietet ein Dienstleister in der Regel die Planung, Errichtung, Finanzierung, den Betrieb und die Wartung einer Versorgungsanlage (z. B. Heizkessel, Blockheizkraftwerk, Holzhackschnitzelanlage) an. Diese Dienstleistung lässt er sich über eine vertraglich festgelegte Vergütung der gelieferten Mengen an Strom, Wärme oder Kälte bezahlen. Genau so wie die Stromversorgung eines Gebäudes heute eine ausschließlich ausgelagerte Dienstleistung für Haushalte und Industriebetriebe durch ein Stromversorgungsunternehmen darstellt, kann die effiziente Nutzung der bezogenen Energieträger ebenfalls durch einen externen Dienstleister, den Contractor, übernommen werden.