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Environmental Integrity under Article 6 of the Paris Agreement

  • Jörg Füssler
  • S. La Hoz Theuer
  • A. Kohli
  • Sienna Healy
  • Derik Broekhoff
  • Dr. Lambert Schneider
    Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik / Senior Researcher Energie & Klimaschutz

Das vorliegende Diskussionspapier erörtert wichtige Aspekte und Optionen zur Erreichung von Umweltintegrität unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens. Es wird vorgeschlagen, Umweltintegrität im Kontext von Artikel 6 so zu definierten, dass der internationale Transfer nicht zu höheren globalen THG-Emissionen führt, als wenn die Reduktionsziele von NDCs nur durch die Umsetzung nationaler Massnahmen erreicht würden. Es werden vier Aspekte identifiziert, die bei einer internationalen Übertragung von Emissionseinheiten die globalen THG-Emissionen beeinflussen: robuste Bilanzierung der internationalen Übertragungen; die Qualität der Emissionseinheiten eines Mechanismus; das Ambitionsniveau der Minderungsziele; und Anreize für weitere Massnahmen zur Emissionsreduktion. Eine besondere Gefahr stellt dabei die Übertragung von „heißer Luft“ dar. Basierend auf den globalen THG-Emissionen und den kommunizierten NDCs wird geschätzt, dass die Anstrengungen zur globalen Treibhausgasminderung um bis zu 68 % reduziert werden können, falls die gesamte derzeitige „heiße Luft“ international übertragen werden würde. Es werden sieben Optionen identifiziert und diskutiert, wie Risiken für die Umweltintegrität bei internationalen Übertragungen vermindert werden können: Prinzipien für internationale Richtlinien für die Ausgestaltung von Mechanismen und Klimazielen, internationale Berichterstattung und Überprüfung, Auswahlkriterien, Limitierung von internationalen Übertragungen, Wechselkurse oder Diskontsätze, grüne Investitionsmodelle, sowie Kohlenstoffclubs bzw. Carbon Clubs. Schliesslich erörtert das Diskussionspapier, wie unter dem neuen Rahmen des Pariser Klimaabkommens, unter welchem fast alle Länder Ziele zur Emissionsminderung kommuniziert haben, bei Mechanismen mit Emissionsgutschriften die Zusätzlichkeit nachgewiesen und Referenzemissionen berechnet werden können.