Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG
Als wissenschaftliche Grundlage insbesondere für den Mindeststandard zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (§ 21 Abs. 3 VerpackG) konkretisiert das Projekt den Rechtsbegriff „Praxis der Sortierung und Verwertung“ von Verpackungen und empfiehlt eine Methode zu deren Ermittlung. Es wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der eine in der Sammlung der dualen Systeme entsorgte Verpackung in ein hochwertiges Recyclingverfahren gelangt. Dabei wurden die auf dem deutschen Markt eingesetzten Sortier- und Verwertungsverfahren berücksichtigt und durch eine umfangreiche Erhebung ermittelt.