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Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign

Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 (Kurzfassung)

Erneuerbare Energien-Anlagen sollen ab 2017 für die Bereitstellung von Leistung eine Prämie erhalten anstatt wie bisher für die erzeugte Kilowattstunde Strom. Honoriert wird so vor allem die „systemdienliche“ Erzeugung von erneuerbarem Strom. Mit dem neuen Modell soll einerseits ein verlässlicher Zahlungsstrom zur Refinanzierung von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien entstehen. Zum anderen werden systematische und stärkere Anreize gesetzt, diese Anlagen so auszulegen und zu betreiben, dass sich ein kostengünstigeres Stromsystem auf Basis erneuerbarer Energien herausbildet. Diese und weitere Ideen, wie die Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2017 gefördert werden sollen, präsentiert das Öko-Institut in einer Studie im Auftrag von Agora Energiewende.