Gutachten zum GEG und zur EPBD
Klimaneutralität im Jahr 2045, eine Absenkung der gesamten Treibhausgas-Emissionen deutschlandweit um mindestens 65 % bis 2030 und 88 % bis 2040 gegenüber 1990 sowie die im Klimaschutzgesetz als Orientierungsgröße benannte Jahresemissionsgesamtmenge für den Gebäudebereich in Höhe von 67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030: Das sind Meilensteine für eine Ausgestaltung der politischen Instrumente im Gebäudebereich, wobei gleichzeitig die Prinzipien der Bezahlbarkeit und sozialen Verträglichkeit zu berücksichtigen sind. Am 28. Mai 2024 trat zudem die Richtlinie (EU) 2024/1275 in Kraft, welche die Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie – EPBD) novelliert.
Das „Gutachten zum GEG und zur EPBD“ adressiert mehrere zentrale Aspekte: (1) gutachterliche Begleitung des Erstellungsprozesses der EPBD gutachterlich; (2) methodische und analytische Voraussetzungen für eine Umsetzung der EPBD-Vorgaben in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schaffen; (3) Vorschläge für Anforderungen an Neubauten und den Gebäudebestand erarbeiten; (4) die Wirtschaftlichkeit umfassend errechnen; (5) sowie weitere Analysen, z. B. bzgl. Vollzug, Sozialverträglichkeit und Quartierslösungen.