Klimaschutz- und Energierecht: Rechtswissenschaftliche Expertise für eine ambitionierte Klimapolitik (Englische Version)
Im Rahmen der Klimarahmenkonvention hat sich Deutschland 2015 in Paris dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Ohne ehrgeizige Anstrengungen zur CO2-Reduktion ist eine Begrenzung der globalen Klimakrise auf einen Temperaturanstieg deutlich unter zwei Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad Celsius, nicht zu schaffen.
Konkretisiert hat die deutsche Bundesregierung die Minderungsziele im November 2016 mit dem sogenannten „Klimaschutzplan 2050“, der das mittelfristige Zwischenziel einer Treibhausgasminderung um 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 vorgibt. Zudem wurden entsprechende Minderungsziele für die einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie,
Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft festgelegt.
Politik und Gesellschaft diskutieren derzeit intensiv über ein Klimaschutzgesetz sowie über konkrete Maßnahmen für die einzelnen Sektoren, damit zukünftig sichergestellt ist, dass Deutschland seine Klimaziele wieder einhält. Als sektorübergreifende Maßnahmen soll zudem eine CO2-Bepreisung die Zielerreichung unterstützen.