Klimavorteil Elektromobilität?
Der Ausbau der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) stellt eine wesentliche Säule der Strategie der Bundesregierung zur Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) im Verkehrssektor dar. Als Ziel hat sich die Bundesregierung 1 Mio. bzw. 6 Mio. registrierte Elektrofahrzeuge in den Jahren 2020 und 2030 gesetzt, um dadurch die Marktführerschaft im Bereich der Elektromobilität zu übernehmen. Durch den Ersatz von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen verbrennungsmotorischen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge, die perspektivisch zu immer größeren Anteilen mit Strom aus erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden, können die klimarelevantenEmissionen der Mobilität aller Voraussicht nach signifikant gesenkt werden.
Die Elektromobilität wird häufig unmittelbar mit Emissionsfreiheit und Klimaneutralität assoziiert. Sobetont beispielsweise die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE), dass es zur Sicherstellung des Klimavorteils der Elektromobilität notwendig ist, zusätzlichen EE-Strom, welcher nicht anderen Bereichen entzogen wurde, für den Fahrstrombedarf bereitzustellen (Nationale Plattform Elektromobilität 2014, S. 32–33). Das angestrebte Niveau des Klimavorteils wird dabei nicht genannt. In einem früheren Bericht der NPE (Nationale Plattform Elektromobilität 2011, S. 34) wird sogar von einer vollständig zusätzlichen regenerativen Strombereitstellung bis zum Jahr 2020 gesprochen. Inwieweit die Elektromobilität diesen genannten Ansprüchen gerecht werden kann und mit welchem Klimavorteil die Elektromobilität verbunden ist, hängt wesentlich von den Wechselwirkungenmit dem Stromsystem und den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Im Rahmen des „Wissenschaftlichen Analyse- und Dialogvorhabens zur Sicherstellung des Klimavorteils der Elektromobilität“ analysierte das Öko-Institut daher die Wechselwirkungen zwischen Strom- und Verkehrssektor bei einer Markteinführung elektrischer Fahrzeuge, um die Wirkung auf THG-Emissionen und ökonomische Verteilungseffekte zu bewerten. Daraus wurden Handlungsbedarfeund –empfehlungen zur Sicherstellung des Klimavorteils der Elektromobilität abgeleitet undmit Stakeholdern aus der Energie- und Automobilwirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutiert (Timpe et al. 2017).