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Dokumentation der Ergebnisse

Kostenfolgen der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen der Höhe der notwendigen Investitionen für die Betreiber von Flugplätzen hat das BMU in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) eine Expertengruppe unter Moderation und Organisation des Öko-Instituts e.V eingesetzt, um die weiteren Verhandlungen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“ des BMU vom 22.6.2004 nicht mit den Unsicherheiten der finanziellen Konsequenzen des Gesetzentwurfs zu belasten. Die Arbeitsgruppe war mit Fachleuten betroffener Kreise besetzt: Dazu zählten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, das Umweltbundesamt, das BMVBW sowie das BMU.

Zentrales Ziel der Arbeitsgruppe war es, mit einem gemeinsam getragenen methodischen Ansatz eine möglichst einheitliche Kostenschätzung des Gesetzentwurfs für die zivil genutzten Verkehrsflughäfen und –landeplätze vorzunehmen. Die Gruppe hat in drei Monaten eine Reihe von gemeinsamen Prämissen und Eingangsgrößen erarbeitet und hierauf aufbauend die Kostenfolgen für angemessenen Schallschutz und zur Entschädigung der Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs für die betroffenen Wohneinheiten im Umfeld der Flugplätze geschätzt. Wo notwendig, hat die Arbeitsgruppe eine sinnvolle Interpretation des Gesetzentwurfs vorgenommen. Zudem hat sie eine Reihe von Empfehlungen zum Entwurf und zur Ausgestaltung des untergesetzlichen Regelwerks entwickelt.