Kurzgutachten „Warmmietenmodelle“
Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, sieht der Koalitionsvertrag vor, einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete zu prüfen. Im Zuge dessen soll laut Koalitionsvertrag die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Ziel eines solchen (Teil-)Warmmietenmodells soll es sein, durch eine andere Kostenverteilung die Wärmewende sozialverträglich zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität energetischer Sanierungen für Vermieter zu erhöhen. Die vorliegende Studie hat zum Ziel, die Einführung eines (Teil-)Warmmietenmodells zu prüfen. Die Untersuchung umfasst technische, ökonomische, soziale und rechtliche Aspekte, die bei der Einführung eines (Teil-)Warmmietenmodells zu berücksichtigen sind. Das Kurzgutachten wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt.