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Projektionsberichterstattung zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 in Schleswig-Holstein

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Der hier vorgelegte Projektionsbericht für Schleswig-Holstein liefert eine wissenschaftlich basierte Einschätzung zu der Frage, ob und wie die Klimaschutzmaßnahmen des Landes ausreichen, um die gesetzten Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Grundlage der Analyse sind die im Projektionsbericht des Bundes 2024 berücksichtigten Maßnahmen sowie die Maßnahmen aus dem ersten Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 auf Landesebene, der am 30. Januar 2024 veröffentlicht wurde.

Das Öko-Institut und die Europa-Universität Flensburg erhielten auf Basis einer Ausschreibung den Auftrag, den Projektionsbericht Schleswig-Holstein zu erstellen. Die Gutachter bewerten im Projektionsbericht die Maßnahmen des ersten Entwurfs des Klimaschutzprogramms 2030 wie folgt:

Alle Sektoren erreichen deutliche Minderungen der Treibhausgasemissionen, sowohl gegenüber 1990 als auch gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019. Die Sektoren Industrie und Abfallwirtschaft übererfüllen ihr Sektorziel, während die Sektoren Gebäude und Verkehr, aber auch Energie- und Landwirtschaft ihre Ziele verfehlen. In Summe kommt der Projektionsbericht zu dem Schluss, dass mit den im ersten Entwurf des Klimaschutzprogramms Schleswig-Holstein und den auf Bundesebene bis Ende 2023 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen die Klimaziele 2030 noch nicht erreicht werden. Die Landesregierung setzt sich deshalb für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf Bundesebene ein und hat mit dem finalen Klimaschutzprogramm zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein beschlossen. Beides wird in den fortgeschriebenen Sektorkapiteln der endgültigen Fassung des Klimaschutzprogramms dargelegt.

Mit zusätzlichen Maßnahmen sind die Klimaziele 2030 auf Bundes- und Landesebene erreichbar. Die im Projektionsbericht aufgeführten Maßnahmenvorschläge hat die Landesregierung im Prozess der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms zur Kenntnis genommen und bewertet. Teilweise beziehen sich die Maßnahmenvorschläge auf bereits umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen und sind somit im finalen Klimaschutzprogramm 2030 enthalten. Im Sinne der Priorisierung auch von knappen öffentlichen Mitteln greift die Landesregierung jedoch nicht alle zusätzlichen Maßnahmenvorschläge auf und macht sie sich nicht generell zu eigen, sondern betrachtet sie als Pool möglicher zusätzlicher Handlungsoptionen.

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