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Schadstoffe ersetzen: EU-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

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Cadmium in Fernsehern, Quecksilber in Energiesparlampen – in Elektro- und Elektronikgeräten kommen manchmal gefährliche Stoffe wie Schwermetalle oder auch bromierte Flammschutzmittel zum Einsatz. Die EU-Richtlinie „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS) soll ihre Verwendung verhindern oder zumindest auf Anwendungen begrenzen, bei denen keine Ersatzstoffe eingesetzt werden können. Sie verbietet derzeit die Nutzung von sechs Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, so zum Beispiel von Blei oder sechswertigem Chrom. Im Juli 2019 werden vier weitere Schadstoffe aus der Gruppe der sogenannten Phthalate dazu kommen, die als Weichmacher eingesetzt werden.

Ausnahmeregelungen für Schadstoffe – die RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie erlaubt zeitlich begrenzte Ausnahmen, wenn die genutzten Stoffe wissenschaftlich oder technisch noch nicht ersetzbar sind, eine Alternative nicht zulässig ist oder sie negative Konsequenzen für Mensch und Umwelt hätte. Diese Ausnahmen müssen regelmäßig neu beantragt werden, da sie ein Ablaufdatum haben.

In unterschiedlichen Projekten hat das Öko-Institut seit 2006 inzwischen mehr als 100 Ausnahmeanträge überprüft und dabei analysiert, ob sie ausreichend begründet und inhaltlich gerechtfertigt sind. Hierfür wurden Informationen und Daten ausgewertet, die von den Antragstellern und Stakeholdern zur Verfügung gestellt werden oder die öffentlich zur Verfügung stehen. Anschließend formulierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Empfehlungen für die Europäische Kommission.

Projektwebsite „RoHS Evaluations of exemption requests and other topics“