Strahlenschutz für Mensch und Umwelt
Maßnahmen zum Strahlenschutz dienen der Sicherheit von Menschen und Umwelt. Es geht darum, schädigende Wirkungen ionisierender und auch nicht-ionisierender Strahlung zu vermeiden. Sie reichen vom Arbeitsschutz, beispielsweise bei Röntgenuntersuchungen, bis zum Umgang mit den Altlasten aus der jahrzehntelangen Nutzung der Atomenergie.
Ionisierende Strahlung hat eine sehr hohe Strahlungsenergie und kann daher großen Schaden in lebendem Gewebe anrichten. Sie entsteht beispielsweise durch radioaktiven Zerfall oder tritt als Röntgenstrahlung in der Radiologie auf. Nicht-ionisierende Strahlung geht beispielsweise von hochfrequenten (Mobilfunk) und niederfrequenten (Hochspannungstrassen) elektromagnetischen Feldern oder auch vom UV-Licht der Sonne aus.
Doch der Mensch ist auch einer natürlichen Strahlung ausgesetzt. Über die Atemluft gelangt das Edelgas Radon mit seinen radioaktiven Zerfallsprodukten in den Körper, in der Nahrung sind natürliche Radionuklide enthalten. Hinzu kommen kosmische und terrestrische Strahlung. Durchschnittlich ist die Bevölkerung in Deutschland jährlich einer effektiven Dosis von 2,1 Millisievert ausgesetzt, wobei dies je nach Region stark schwankt.