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Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrlSchV für den Menschen

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzspecies angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die deutsche Strahlenschutzverordnung nennt zwar schon den Schutz der Umwelt als Ziel, legt aber bislang nur Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser sowie das Berechnungsverfahren fest.

In diesem Forschungsvorhaben soll überprüft werden, ob bei Einhaltung der Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt angemessen geschützt ist. Dazu werden Referenzszenarien entwickelt, anhand derer die mögliche Strahlenexposition von Flora/Fauna (Referenzspecies nach ICRP) für den Fall der Ausschöpfung der Dosisgrenzwerte des Menschen berechnet wird. Anschließend ist zu prüfen, ob Flora und Fauna bei den ermittelten Strahlenexpositionen ausreichend geschützt sind.

Die Berechnungen der Strahlenexpositionen von Flora und Fauna werden vom Unterauftragnehmer Helmholtzzentrum München durchgeführt.