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Unternehmen und Politik in der Verantwortung

Umweltschutz wahrt Menschenrechte!

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Die Analyse der unternehmerischen Managementsysteme in den Fallstudien zeigt auf, dass die von den UN-Leitprinzipien formulierten Anforderungen an eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von vielen deutschen Unternehmen nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden. Unternehmen kommen ihrer Verantwortung in der Achtung der Menschenrechte somit nur in Ansätzen nach. Auch wird ersichtlich, dass Nachhaltigkeitsüberlegungen häufig nachrangig erfolgen. Daraus folgt:

Nachhaltigkeit muss Teil der Kernstrategie von Unternehmen sein und im Zweifelsfall Priorität haben – gerade dann, wenn es um vergleichsweise einfache Entscheidungen geht, bei denen das Risiko bekannt ist.

Eine Onlineversion der Publikation "Umweltschutz wahrt Menschenrechte!" finden Sie hier