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Die Auswirkungen der EU-Emissionshandelsreform 2018 auf CO2-Preis, Kohleausstieg und den Ausbau der Erneuerbaren

Vom Wasserbett zur Badewanne

Im Juni 2018 hat die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ihre Arbeit aufgenommen. Diese soll laut Kabinettsbeschluss bis Ende des Jahres unter anderem einen Vorschlag erarbeiten, mit welchen zusätzlichen nationalen Maßnahmen Deutschland möglichst nahe an das 2020-Klimaschutzziel herankommt, wie das Sektorenziel der Energiewirtschaft aus dem Klimaschutzplan bis 2030 erreicht werden kann und bis wann die Kohleverstromung in Deutschland beendet wird.

Eines der Hauptargumente gegen solche zusätzlichen nationalen Klimaschutzinstrumente war über Jahre der sogenannte Wasserbetteffekt im europäischen Emissionshandel. Demnach würden solche Instrumente keinen Klimaschutzeffekt haben, da sie nur zu zusätzlichen Emissionen anderswo im Emissionshandel führen würden. Dieser Effekt war bislang eher theoretischer Natur, da mit und ohne nationale Instrumente der EU-Emissionshandel einen gigantischen Zertifikateüberschuss aufweist. Mit der umfassenden Reform des EU-Emissionshandels, die im April 2018 in Kraft getreten ist, wurden jedoch erstmals Beschlüsse gefasst, die dem Wasserbetteffekt wirksam begegnen. Nationale Klimaschutz instrumente in der Energiewirtschaft und der EU-Emissionshandel sind insofern keine Gegensätze mehr. Welche Beschlüsse konkret gefasst wurden und wie sich diese auswirken, lesen Sie in diesem Hintergrundpapier.