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Status quo der Wärmeplanung in Deutschland

Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich - Status quo der Wärmeplanung in Deutschland

Die (strategische) kommunale Wärmeplanung steht in Deutschland noch ganz am Anfang und ist bis auf einige wenige Ausnahmen noch nicht gesetzlich verankert. Unabhängig von der gesetzlichen Verankerung in den Bundesländern haben einige Kommunen auf freiwilliger Basis bereits Erfahrungen mit der Wärmeplanung gemacht. Die Wärmeplanung wurde in diesen Kommunen entweder von den Kommunen selbst oder auf Initiative von lokalen Energieversorgern bzw. Fernwärmeunternehmen, wie z.B. in Düsseldorf, initiiert. In den folgenden Kapiteln wird der aktuelle Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verankerung der (kommunalen) Wärmeplanung in Deutschland, insbesondere auf Ebene der Bundesländer, dargestellt. Dies beinhaltet auch das Aufzeigen von Anknüpfungspunkten in bestehenden Instrumenten wie zum Beispiel Klimaschutzkonzepten, die seit vielen Jahren in Deutschland gefördert werden und die schon von zahlreichen Kommunen erstellt wurden. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag (SPD et al. 2021) festgehalten, dass sie sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einsetzen wird. Was dies konkret bedeutet und wie sich damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, ist noch offen.

Dieser Bericht wurde im Rahmen des Arbeitspakets 7.1 „Kommunale Wärmepläne“ des Projekts „Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich – Zielbild und Instrumente zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ (BfEE 20-02) erstellt.