Wechselwirkungen zwischen CO2-Entnahme und THG-Vermeidung: Konkurrenz um begrenzte Ressourcen
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 die Emissionen an Treibhausgasen (THG) so weit zu mindern, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Für die EU gilt ein vergleichbares Ziel für 2050. Zur Erreichung der Ziele wird es unumgänglich sein, zusätzlich zu den Anstrengungen zur Emissionsvermeidung Kohlendioxid (CO2) aktiv aus der Atmosphäre zu entnehmen, da unvermeidbare Restemissionen bestehen bleiben werden. Inwiefern die Entnahme durch landbasierte / ‘natürliche‘ Senken hierfür bereits ausreichen kann, hängt vom Ambitionsgrad der Maßnahmen im LULUCF-Sektor und der Minderungsanstrengungen insgesamt ab, inklusive Effizienz- und Suffizienz-Maßnahmen.
Die meistdiskutierten Methoden zur CO2-Entnahme konkurrieren allerdings mit Maßnahmen zur THG-Vermeidung um physisch begrenzten Ressourcen: erneuerbare Energie, Anbau-Biomasse (tendenziell auch Biomasse-Reststoffe), Fläche, insbesondere für Land- und Forstwirtschaft, sowie CO2-Infrastruktur. Für landbasierte Methoden zur CO2-Entnahme fokussiert die Konkurrenzsituation dabei auf land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen. Für industrielle Methoden zur CO2-Entnahme sind hingegen multiple Konkurrenzen um erneuerbare Energie, Biomasse-Ressourcen und CO2-Infrastruktur zu erwarten, die alle letztendlich zusätzlich eine Flächendimension beinhalten.
Bei der Bewertung von Maßnahmen zur CO2-Entnahme und klimapolitischen Zielsetzungen für die CO2-Entnahme müssen potenzialbegrenzende Wechselwirkungen mit Maßnahmen zur THG-Vermeidung berücksichtigt werden. THG-Vermeidungsmaßnahmen sind dabei aus dem Blickwinkel von Ressourceneffizienz im Grundsatz als prioritär gegenüber der CO2-Entnahme anzusehen. Vermeidungsseitig sind in diesem Kontext Maßnahmen zur Förderung von Effizienz und Suffizienz attraktiv, da sie die Ressourcenknappheit und die angesprochenen Nutzungskonflikte tendenziell entschärfen.