Weiterentwicklung der Ausweisung geförderter EE-Mengen und der allgemeinen Stromkennzeichnung in Deutschland
Der regulatorische Rahmen für die Stromkennzeichnung und die hierfür notwendigen Bilanzierungsinstrumente in Deutschland umfasst etliche Vorschriften, wie beispielsweise das Energiewirtschaftsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) und der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sowie der nicht verpflichtende Leitfaden Stromkennzeichnung des BDEW. Die relevanten europäischen Richtlinien wurden im Rahmen des Winterpakets überarbeitet und werden bis 2021 in nationales Recht überführt. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Regelungen hat das Vorhaben zur Analyse und Strukturierung des übergreifenden Energierechts (Strom) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Zeitraum 2015 bis 2019 die Frage untersucht, inwiefern die Regelungen zur Stromkennzeichnung in Deutschland und die hierfür genutzten Bilanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden sollen und können, um die Stromkennzeichnung verständlicher, glaubwürdiger sowie praktikabler zu machen und insbesondere den Nutzen für die Stromverbraucher zu erhöhen. Dies kann ein Beitrag dazu sein, dass die Verbraucher einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Stromerzeugung und damit auf die Umsetzung der Energiewende nehmen. Neben der generellen Analyse möglicher Verbesserungen bei der Bilanzierung von Strom im Großhandel lag hierbei ein Schwerpunkt auf der Handhabung der durch das EEG geförderten Strommengen und deren Ausweisung in der Stromkennzeichnung.