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Eine Untersuchung des Öko-Instituts für die Stiftung Klimaneutralität

Klimaschutz 2030: Ziele, Instrumente, Emissionsminderungslücken sowie die Verbesserung der Überprüfungs- und Nachsteuerungsregularien

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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat Deutschland ein übergeordnetes Emissionsminderungsziel für Treibhausgase sowie ein System der Klimaschutzplanung rechtsverbindlich eingeführt. Das KSG definiert darüber hinaus aber auch sektorale Emissionsziele und einen Mechanismus zur jährlichen Überprüfung der Fortschritte bei der Emissionsminderung sowie einen rechtsverbindlichen Prozess zur Verstärkung oder Initiierung von zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen für den Fall von Zielverfehlungen in einem oder mehreren Sektoren. Die Sektorziele sind vor allem für die Energiewirtschaft sowie die Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ambitioniert. Jährlich werden hier Emissionsminderungen von knapp 20 Mio. t CO2-Äqu. für die Energiewirtschaft sowie von etwa 5 bis 10 Mio. t CO2-Äqu. in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr notwendig, wobei sich zwischen den verschiedenen Sektoren, vor allem für Industrie und Verkehr, deutliche Unterschiede bei den spezifischen Emissionsminderungspfaden ergeben.