Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung
Durch die Globalisierung spielen Unternehmen weltweit eine immer größere Rolle im Kontext von Politik, Umwelt und Gesellschaft. Unternehmen sind für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung damit einerseits unabdingbar. Gleichzeitig werden ihnen immer wieder Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen und unethische Geschäftspraktiken vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hat das Konzept der Sorgfaltspflichten („due diligence“) in jüngeren Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Zwischenbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) widmet sich einer ausführlichen Analyse bestehender Standards und Rechtsvorschriften zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Er liefert zudem eine theoretische Einordnung des Konzepts, stellt Zusammenhänge zu Umweltmanagementsystemen und Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung her und zeigt anhand von Fallbeispielen die vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Achtung von Menschenrechten auf. Der Bericht richtet sich an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.