Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht
In den letzten Jahren hat die Debatte über die gesetzliche Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen zusehends an Bedeutung gewonnen. Diskutiert wird dabei eine gesetzliche Regelung im Recht des „Heimatstaates“, die Unternehmen verpflichtet, insbesondere in Bezug auf ihre globalen Wertschöpfungsketten besondere Sorgfalt walten zu lassen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes gefunden. Der vorliegende Teilbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf Umweltbelange übertragen werden kann.