Umweltpolitische Entscheidungen finden oftmals ihren Niederschlag in Umweltgesetzen und anderen gesetzlichen Regelwerken. Dabei wird der Umweltschutz auf nationaler, europäischer und auch internationaler Ebene geregelt. Beispiele hierfür sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland, die Ökodesign-Richtlinie und das Landschaftsübereinkommen auf europäischer sowie das Klimaschutzabkommen von Paris und die Biodiversitätskonvention auf internationaler Ebene. Doch egal auf welcher Ebene und in welchem Umweltbereich: Die Gesetzgebung muss auf gesellschaftliche und technologische Entwicklungen reagieren. Sie muss sich an neue Risiken und Umweltprobleme anpassen sowie neue Anforderungen und Techniken regulieren – etwa mit Blick auf neue biotechnologische Verfahren.
Das Öko-Institut arbeitet auf verschiedenen Ebenen des Umweltrechts. Die Wissenschaftler*innen begleiten die Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht und beraten politische Entscheider*innen auf verschiedenen Ebenen zu Inhalten und Strategien einer nachhaltigen Umweltpolitik und zur wirksamen Steuerung von Transformationsprozessen wie der Digitalisierung oder der Energie- und Mobilitätswende.