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Immissionsschutzrecht

© plainpicture / Daniel Hirscher

Immissionen sind äußere Einwirkungen auf die Umwelt, die zu Belästigungen oder Gefährdungen für Menschen, Tiere oder Pflanzen führen können. Dazu gehören zum Beispiel Luftverunreinigungen und Schadstoffe, Lärm oder Strahlung. Das Immissionsschutzrecht hat das Ziel, die Belastungen der Umwelt durch Immissionen zu verringern oder zu verhindern und somit die Umwelt- und Gesundheitsbelastungen für die Bevölkerung zu minimieren. Geregelt wird es in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und insbesondere durch verschiedene Verordnungen. Umsetzung und Durchsetzung des Immissionsschutzrechts liegen bei den Ländern und den Kommunen.

Das Öko-Institut arbeitet zu verschiedenen Fragen des Immissionsschutzes, insbesondere zu Lärmschutz und -vorsorge. So bringen die Wissenschaftler*innen seit vielen Jahren ihre Expertise in das Forum Flughafen und Region (FFR) ein mit dem Ziel, die Auswirkungen des Fluglärms am Frankfurter Flughafen zu identifizieren und negative Begleiterscheinungen zu minimieren. Neben diesen konkreten Unterstützungsleistungen am Standort Frankfurt arbeiten die Expert*innen auf Bundesebene an übergeordneten Fragestellungen zum Fluglärmschutz. Auch andere Lärmkonflikte etwa durch Freizeitaktivitäten, Sportstätten oder Gewerbelärm stehen im Fokus der wissenschaftlichen Arbeit.

 

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