Die Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung natürlicher Rohstoffe ist mit zahlreichen negativen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden. Das betrifft den mangelnden Arbeitsschutz ebenso wie Landschaftszerstörung oder die Verschmutzung von Böden und Gewässern. Deshalb haben sich EU und Bundesregierung in Aktionsprogrammen zu einer nachhaltigen Ressourcennutzung verpflichtet. Derzeit ist der Rechtsrahmen stark durch das EU-Kreislaufwirtschafts- und Produktrecht geprägt. Ein umfassendes Ressourcenschutzrecht mit einer übergreifenden klima- und ressourcenschonenden Lenkungswirkung fehlt bislang auf europäischer und nationaler Ebene.
Das Öko-Institut hat bereits 2013 rechtliche Überlegungen für ein übergreifendes Ressourcenschutzgesetz des Bundes vorgelegt. Neben dieser konzeptionellen Forschung erarbeiten und bewerten die Wissenschaftler*innen Rechtsinstrumente zur Schließung von Stoffkreisläufen. Um die Verwendung von Sekundärrohstoffen zu stärken, untersuchen sie ökonomische Instrumente wie Steuern, Sonderabgaben und Quoten ebenso wie das Ordnungsrecht. Zudem entwickeln sie Anreizsysteme für den Ressourcenschutz etwa durch eine längere Nutzung von Produkten oder Vorschläge für eine effiziente Ausgestaltung des internationalen Rechts für die nachhaltige Ressourcengewinnung und -verarbeitung.