Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Nanomaterialien – wie Stoffe so produziert, eingesetzt, verkauft und entsorgt werden dürfen, dass sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden, steht im Mittelpunkt des Stoffrechts. In Deutschland sollen das Chemikalien-, das Pflanzenschutzmittelrecht und das Kreislaufwirtschaftsrecht für eine sichere und nachhaltige Verwendung von Stoffen sorgen. Der Rechtsrahmen in diesen Bereichen wird allem auf europäischer Ebene geregelt, zum Beispiel durch die Chemikaliengesetzgebung REACH.
Das Öko-Institut prüft in vielen Rechtsgutachten wie im Zusammenspiel von Stoffrecht und anderen Umweltschutzvorschriften der Umwelt- und Ressourcenschutz verbessert werden kann. Die Wissenschaftler*innen erstellen Machbarkeitsstudien für die konkrete produkt- und stoffrechtliche Vorschriften, etwa für die Einführung eines Nanoproduktregisters. Sie entwickeln Vorschläge wie Rohstoffkreisläufe durch Stoffrecht geschlossen werden können, zum Beispiel beim Kunststoffrecycling. Beim Bodenschutz prüfen sie, wie bei der Zulassung und Verwendung von Stoffen der Boden vor Schadstoffeinträgen geschützt wird, etwa bei Kunststoffen, Bioabfällen, Pflanzenschutz- oder Düngemitteln.
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