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Neue Wege zur Finanzierung der erneuerbaren Energien?

Eine vollständige Umstellung der deutschen Stromerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 ist nicht teurer als der Betrieb des konventionellen Stromversorgungssystems, wenn moderate Brennstoff- und CO2-Preissteigerungen unterstellt werden.

Eine vollständige Umstellung der deutschen Stromerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 ist nicht teurer als der Betrieb des konventionellen Stromversorgungssystems, wenn moderate Brennstoff- und CO2-Preissteigerungen unterstellt werden.

Dennoch wird der weitere Ausbau der regenerativen Stromerzeugung wie auch konventioneller Kraftwerke in den kommenden Jahrzehnten nicht allein über die Erträge von der Strombörse finanzierbar sein. Mit Blick auf die erforderlichen Finanzmittel sind in der jüngeren Vergangenheit einige Vorschläge unterbreitet worden, nach denen die zur Absicherung der notwendigen Investitionen notwendigen Gelder nicht mehr ausschließlich über die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) bzw. über die Erträge aus dem Strommarkt aufgebracht werden.

Vorleistungsfonds kann EEG-Umlage senken

Das Öko-Institut hat nun im Auftrag des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) untersucht, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien über einen so genannten „Vorleistungsfonds“ kofinanziert werden könnte. Der Fonds könnte die EEG-Förderung mittelfristig um etwa zwei Cent pro Kilowattstunde senken. Dafür nimmt er Kredite auf, die sukzessive steuerfinanziert oder über andere Mechanismen zurückgezahlt werden.

„Wenn man sich politisch für die Einführung eines solchen Fonds entscheidet, macht es insbesondere Sinn, darüber die Innovationskosten der Solaranlagen und der Offshore-Windanlagen zu finanzieren“, erklärt Dr. Felix Chr. Matthes, Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik am Öko-Institut. „In diesem Fall könnte der Vorleistungsfonds die EEG-Umlage senken und damit kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privathaushalte entlasten.“

Hintergrund: Weitere Ausgaben für 100 Prozent Erneuerbare nötig

Allein für die Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms, die bis Ende 2014 in Betrieb genommen werden, sind Zahlungsverpflichtungen von 456 Milliarden Euro aufgelaufen. Abzüglich der bereits eingelösten Kosten müssen bis 2030 noch 192 Milliarden Euro ausgeglichen werden.

Für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung auf 335 Terawattstunden (TWh) in 2030 und circa 560 TWh in 2050 müssen weitere Anlagen errichtet werden. Diese erfordern Finanzierungszahlungen von rund 865 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2050 muss daher – je nach Strompreisentwicklung – eine Refinanzierungslücke von 220 bis 640 Milliarden Euro geschlossen werden.

Die Studie diskutiert nicht nur die möglichen Ausstattungsvarianten eines EEG-Vorleistungsfonds sondern auch die unterschiedlichen Mechanismen für dessen Finanzierung und zieht Parallelen zu den in der Vergangenheit für vergleichbare Aufgaben genutzten Fonds-Modellen.

Studie „Konzept, Gestaltungselemente und Implikationen eines EEG-Vorleistungsfonds“ des Öko-Instituts

Ansprechpartner

Dr. Felix Chr. Matthes
Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik
Institutsbereich Energie & Klimaschutz
Öko-Insitut e.V., Büro Berlin
Tel. : +49 30 405085-380
E-Mail: f.matthes@oeko.de

 

Hauke Hermann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im
Institutsbereich Energie & Klimaschutz
Öko-Insitut e.V., Büro Berlin
Tel. : +49 30 405085-362
E-Mail: h.hermann@oeko.de