Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm
Ziel des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) ist es, die Bevölkerung in der Umgebung von Flugplätzen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigung durch Fluglärm zu schützen. Das Erreichen der Schutzziele soll insbesondere durch baulichen Schallschutz und baulichen Nutzungsbeschränkungen sichergestellt werden. Durch die Novelle von 2007 wurde das FluLärmG in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und den gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz angepasst. Dies geschah vornehmlich durch eine Absenkung der gestaffelten Schwellenwerte für Schallpegel, welche die verschiedenen Lärmschutzzonen und die entsprechenden Rechtsfolgen nach FluLärmG definieren. Die Überprüfung dieser Werte ist im Gesetz selbst vorgesehen. Demnach erstattet die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung dieser Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik (der sogenannte Fluglärmbericht 2017). Im Rahmen der Vorbereitung dieses Berichts der Bundesregierung ermittelte dieses Forschungsvorhaben den Umsetzungsstand und die Auswirkungen des FluLärmG sowie die Entwicklung der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik seit 2007 und deren Relevanz für das FluLärmG. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde zudem eine Online-Befragung zum FluLärmG durchgeführt, die sich auch umfassender dem Thema Fluglärm widmet. Der Forschungsbericht stellt die in diesem Rahmen erhobenen Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschläge der relevanten Akteure dar.