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Happy Birthday, liebe Mehrwertsteuer!

1968 wurdest Du in Deutschland eingeführt. Seitdem hat sich einiges getan, Du bist gewachsen. Und auch sonst ist viel in der Welt passiert. Daher wünschen wir Dir was ...

Liebe Mehrwertsteuer,

 

dieses Jahr bist Du 50 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! Du begleitest uns täglich und wir alle kennen Dich. Das ist ein Grund gemeinsam zu feiern und innezuhalten. Wie geht es Dir in deiner aktuellen Ausgestaltung? Fühlst Du Dich zeitgemäß? Oder hast Du Lust auf Veränderung?

 

Du bist eine Gemeinschaftsteuer, deshalb stehen Deine Erlöse dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Das ist im Grundgesetz so geregelt.

 

Du bist in Deutschland die aufkommensstärkste Steuerart. In 2017 hast Du rund 173 Milliarden Euro eingesammelt. Das machst Du in der Regel mit zwei verschiedenen Steuersätzen, abhängig vom Produkt oder der Dienstleistung: dem Normalsatz von aktuell 19 Prozent und dem ermäßigten Satz von sieben Prozent. Die Höhe dieser Sätze ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

 

Welche Güter und Dienstleistungen ermäßigt mit sieben Prozent besteuert werden, ist in Anlage 2 des Gesetzes konkretisiert. So werden Grundnahrungsmittel für den häuslichen Verzehr, sowie Milch, Kaffee, Tee, und sogar Leitungswasser, geringer besteuert.

 

Aber interessanterweise gehören auch Süßigkeiten dazu. Andere Getränke besteuerst Du mit 19 Prozent, zum Beispiel Alkohol und Mischgetränke. Auch Pflanzendrinks (zum Beispiel Soja- oder Haferdrinks) schlagen bei Dir mit 19 Prozent zu Buche. Inzwischen sind diese für viele Menschen, aus verschiedenen Gründen, zu einem Grundnahrungsmittel geworden und lösen zunehmend die Kuhmilch ab.

 

Auch den öffentlichen Personennahverkehr bis 50 Kilometer begünstigst Du mit sieben Prozent. Ab einer Strecke über 50 Kilometer allerdings wirkt der Normalsatz von 19 Prozent. Bei Deiner Einführung 1968 ging die Beförderungssteuer in dir auf. Der „Sozialverkehr“ sollte damals nicht benachteiligt werden. Heutzutage sind wir allerdings viel mobiler und legen auch längere Strecken aus sozialen Gründen zurück.

 

Viele kulturelle Dinge, wie zum Beispiel Museums- und Konzertbesuche, Bücher und Zeitschriften, aber auch Hotelübernachtungen besteuerst Du ebenfalls ermäßigt. Vielen Dank dafür, das ermöglicht Teilhabe für alle – für die mit dem kleinen und für die mit dem großen Geldbeutel!

 

Du hast Gestaltungsspielräume und bewegst Dich im Rahmen des gemeinsamen europäischen Mehrwertsteuersystems, das in Richtlinie 2006/11 EG geregelt ist. Sie besagt, dass Dein Normalsatz mindestens 15 Prozent betragen muss, während zwei ermäßigte Sätze für bestimmte Produkte und Dienstleistungen erlaubt sind. Diese werden in Anhang III der Richtlinie konkretisiert und enthalten unter anderem Nahrungsmittel, Arzneimittel, Beförderungsdienstleistungen, Kulturdienstleistungen und Beherbergungsdienstleistungen. Die ermäßigten Sätze dürfen dabei nicht unter fünf Prozent liegen.

 

Aktuell erarbeitet die EU eine Reform des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, in dem unter anderem mehr Freiheiten für Mitgliedsstaaten bei der Bestimmung der Steuersätze ein Thema sind. Im Rahmen der Gesetzgebungen gibt es für Dich aber schon jetzt Gestaltungsspielräume. Diese könntest Du zum Beispiel nutzen, um klimafreundliche Signale zu setzen. Dazu könnte etwa die Zuordnung von Produkten zum Normalsatz beziehungsweise zum ermäßigten Satz verändert werden.

 

Darüber hinaus - oder zusätzlich - kannst Du allgemein auch folgende Änderungen vornehmen:

  • Du könntest den Normalsatz erhöhen
  • Du könntest den ermäßigten Satz verringern
  • Du könntest einen 2. ermäßigten Steuersatz einführen (der aber nicht kleiner als fünf Prozent sein darf)

Dein 19 prozentiger Normalsatz ist in der EU übrigens der zweitniedrigste; 23 Mitgliedstaaten der EU haben derzeit höhere Normalsätze. Maximal wird beispielsweise in Ungarn besteuert, mit 27 Prozent. Und insgesamt 17 andere Mitgliedsstaaten nutzen derzeit auch einen zweiten vergünstigen Mehrwertsteuersatz. Aber Achtung: Vergleiche zwischen den Mitgliedsstaaten sind natürlich nur bedingt möglich, weil sich die Steuerstrukturen teilweise doch sehr unterscheiden.

 

Dennoch könnte man ja mal drüber nachdenken, oder?

 

Im Speziellen könntest Du also bestimmte Produkte aus der Ermäßigung entlassen oder andersherum ausgewählte Produkte ermäßigen. In kommenden Blogbeiträgen laden wir Dich dazu ein, über klimafreundliche Gestaltungsspielräume nachzudenken.

 

Wir werden dabei nicht alle Zusammenhänge, Konsequenzen und Stolpersteine betrachten können. Vielmehr möchten wir Dir mit unseren Gedanken und Überschlagsrechnungen zeigen, dass Du einen klimafreundlichen Spielraum hast. Diese Ideen sollen nicht bezwecken, dass Du „es richtest“ und den Klimawandel in die Schranken weist. Wir sind uns bewusst, dass die Hauptschauplätze für effektiven Klimaschutz an ganz anderen Stellen liegen.

 

Vielmehr geht es uns darum, Dir zu zeigen, dass Du uns durchaus unterstützen kannst. Du kannst uns in unserem Alltag unterstützen, klimafreundliche Konsumentscheidungen zu treffen. Möglicherweise passen wir dann unsere Einkäufe an und tragen individuell zu mehr Klimaschutz bei. Du bist ein echter Promi und könntest wirkungsvolle Signale setzen, Aufmerksamkeit erregen, Gewohnheiten ändern und Gedankenanstöße liefern. Du siehst, Du kannst viel bewirken und deine Unterstützung ist wirklich sehr willkommen.

 

Es grüßt Dich Hannah Förster

 

Die Volkswirtin Dr. Hannah Förster arbeitet seit 2011 im Öko-Institut. Im Bereich Energie & Klimaschutz befasst sie sich unter anderem mit Fortschrittsmessungen im Bereich Energie- und Klimaziele, mit Treibhausgasemissionsprojektionen, ökonomischen Fragen im Bereich Energie- und Klimapolitik sowie visueller Kommunikation wissenschaftlicher Inhalte als Brückenbau zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit.

 

Alle Blog-Beiträge zur Mehrwertsteuer auf einen Blick:

 

Einleitung: Happy Birthday, liebe Mehrwertsteuer!

 

Erster Wunsch: Pflanzliche Produkte mit zweitem ermäßigten Steuersatz besteuern

 

Zweiter Wunsch: Tierische Nahrungsmittel normal besteuern

 

Dritter Wunsch: Pflanzlich oder tierisch? Nahrungsmittel unterschiedlich besteuern

 

Vierter Wunsch: Besteuerung öffentlicher Fernverkehr begünstigen

 

Weiterführende Informationen:

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Hintergrundpapier_Mehrwertsteuer_2018.pdf

 

Zum Hintergrundpapier "50 Jahre Mehrwertsteuer - ein Blick durch die Klimaschutzbrille" des Öko-Instituts

 

Fünfzig Jahre deutsche Mehrwertsteuer

 

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU

 

Umsatzsteuergesetz

 

Umsatzsteuergesetz Anlage II

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

 

 

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